Rechtsprechung
BayObLG, 27.10.2022 - 501 DsNot 3/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BNotO § 94 Abs. 1 S. 1, § 96 Abs. 1 S. 1, § 97 Abs. 1 Nr. 1; BDG § 13 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
Bestimmung der nach § 97 BNotO gebotenen Disziplinarmaßnahme bei Verstößen ohne Außenwirkung und Schäden Dritter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2014 - NotSt (Brfg) 1/13
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Missbilligung bei Verstoß gegen …
Auszug aus BayObLG, 27.10.2022 - 501 DsNot 3/22
Er ist der Auffassung, dass es nach dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2014, NotSt (Brfg) 1/13) bei einer Missbilligung seines Verhaltens gemäß § 94 BNotO verbleiben könnte.Da sie aber ebenso wie eine Disziplinarmaßnahme die Reaktion der Aufsichtsbehörde auf ein Dienstvergehen des Notars ist, ist auch das Disziplinargericht befugt, die Disziplinarverfügung durch eine Missbilligung zu ersetzen (zu allem: BGH, Beschluss vom 17. März 2014, NotSt (Brfg) 1/13, juris Rn. 3).
Eine Maßnahme nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BNotO kann dann insbesondere ausreichen, wenn zu erwarten ist, dass der Notar den betreffenden Fall zum Anlass nehmen wird, künftige Verstöße gleicher oder ähnlicher Art nicht mehr zu begehen und in der Vergangenheit nicht schon schärfere Maßnahmen verhängt werden mussten (BGH, Beschluss vom 17. März 2014, NotSt (Brfg) 1/13, juris Rn. 4).
- OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
Ahndung von notariellen Amtspflichtverletzungen Verstoß gegen ein …
Auszug aus BayObLG, 27.10.2022 - 501 DsNot 3/22
Von Bedeutung ist des Weiteren, inwieweit das Fehlverhalten geeignet ist, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und das Ansehen des Notaramtes in der Öffentlichkeit zu schädigen (OLG Köln, Urt. v. 2. November 2020, Not 6/20, juris Rn. 23).